Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Nach der geltenden Baustellenverordnung (BaustellV § 3 (1)) haben Bauherren ausgebildete Koordinatoren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu bestellen.
Einige unserer Ingenieure haben die erforderliche Ausbildung und Erfahrung, um die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der neuen Baustellenverordnung wahrzunehmen.
Leistungen in der Planungsphase:
- Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Analyse der Planung
- Beratung bei der Terminplanung
- Zusammenstellung der Merkmale des Bauwerks (Facility Management)
- Mitwirkung bei der Erstellung der Baustelleneinrichtung
Leistungen in der Bauphase:
- Bekanntmachung und laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Organisierung und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Information der ausführenden Unternehmen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Klärung sicherheitsrelevanter Belange
- Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans